Das 3-Säulen-System in der Schweiz

Das Vorsorgesystem für das Rentenalter in der Schweiz besteht aus drei Bestandteilen: die erste Säule (AHV), die zweite Säule (Pensionskasse) und die dritte Säule (private Vorsorge).

1. Säule – AHV

Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge. Meist spricht man von der AHV, der Alters- und Hinterlassenenvorsorge. Sie basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Das von den versicherten Personen einbezahlte Geld wird an heutige Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt. Menschen mit höherem Einkommen bezahlen dabei einen Teil der Renten von weniger Vermögenden. Die AHV gleicht somit Einkommensunterschiede teilweise aus. Das Problem bei diesem System: Es gibt immer mehr Rentnerinnen und Rentner, aber immer weniger Leute, die Beiträge einzahlen. Die demografische Entwicklung ist also ein grosses Problem für die AHV.

Dein AHV-Konto

Die Ausgleichskassen führen für jeden Versicherten ein Individuelles Konto (IK). Darauf werden jedes Jahr die Erwerbseinkommen und die Beitragsmonate eingetragen und schlussendlich die Höhe der späteren Rente berechnet. Du kannst bei der zuständigen Ausgleichskasse deinen kostenlosen IK-Auszug bestellen, wenn du in der Schweiz beitragspflichtig bist. Solltest du Lücken in den letzten fünf Jahren feststellen, dann zahle die Beiträge nach. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt CHF 514. Auch nichterwerbstätige Personen sind grundsätzlich beitragspflichtig. Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung von ca. 2,3 Prozent. Die maximale AHV-Rente pro Monat ist CHF 2'450, das Minimum ist CHF 1’225.

2. Säule – Pensionskasse

Die zweite Säule ist die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG). Meist spricht man von der Pensionskasse. Die zweite Säule soll die Leistungen der ersten Säule im Alter, bei Invalidität sowie im Todesfall ergänzen. Die berufliche Vorsorge ist nur verpflichtend, wenn man arbeitet und mindestens CHF 22’050 (Stand: 2023) pro Jahr verdient. Wer nicht arbeitet oder weniger verdient, hat keine Pensionskasse und damit auch später eine deutlich tiefere Rente. Selbstständige können freiwillig in die berufliche Vorsorge einzahlen.

Beiträge

Die Hälfte der Beiträge bezahlt der Arbeitgeber aus seiner Kasse, die andere Hälfte zieht er dem Mitarbeitenden vom Bruttolohn ab. In der zweiten Säule spart jeder sein persönliches Altersguthaben an. Das passiert in einem gesetzlich definierten Rahmen für die berufliche Altersvorsorge. Die Beiträge werden renditeorientiert angelegt, damit die Renten langfristig gesichert sind. Die steigende Lebenserwartung, die Teuerung, niedrige Zinsen und Erwerbsunterbrüche führen jedoch zu kleineren Renten, weil bis zur Pensionierung weniger Vermögen zusammenkommt.

Umwandlungssatz

Du kannst deinen Vorsorgeausweis bei deiner Pensionskasse oder Vorsorgeanstalt bestellen. Darauf siehst du alle Angaben, auch dein Altersguthaben. Dieser Betrag wird dann mit einem Umwandlungssatz in die jährliche Pensionskassenrente umgerechnet. Bei einem Alterskapital von CHF 350’000 und dem aktuellen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent ergibt das eine jährliche Rente von CHF 21’175.

Rechenbeispiel: CHF 350’000 x 6,8 % = CHF 23’800 pro Jahr

Wichtig: Der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil ist gesetzlich festgelegt. Mit der Reform der 2. Säule (BVG 21) soll der Umwandlungssatz auf 6 Prozent sinken. Der Grund dafür ist, dass wir immer länger leben und das Altersguthaben länger reichen muss. Das Altersguthaben wird also auf mehr Jahre verteilt und die jährliche Rente wird kleiner.

Rechenbeispiel: CHF 350’000 x 6,0 % = CHF 21’000 pro Jahr

Tipp: Rechne deine künftige Pensionskassenrente aus. Du brauchst nur deinen Vorsorgeausweis und den Umwandlungssatz.

Obligatorischer und überobligatorischer Teil

Die berufliche Vorsorge besteht aus einem obligatorischen und einem überobligatorischen Teil. Im obligatorischen Teil werden Jahreslöhne bis zu einem Maximum von CHF 88'200 (Stand: 2023) versichert. Der darüberliegende Lohnanteil gilt als überobligatorisch. Er kann vom Arbeitgeber bis zu einer Obergrenze freiwillig versichert werden. Wird der überobligatorische Teil nicht versichert, kann das zu Lücken führen.

Lücken in der Altersvorsorge von Frauen

Frauen sind stärker von Altersarmut betroffen als Männer. Das liegt daran, dass sie im Schnitt eine deutlich tiefere Pensionskassenrente haben als Männer. Der Grund ist, dass Frauen öfter in Teilzeit oder Mini-Jobs arbeiten oder sich ganz der Familie widmen. In dieser Zeit bezahlen sie keine oder nur tiefe Beiträge in die Pensionskasse ein. Über die Jahre entstehen hier sehr grosse Lücken, weil der Zinseszinseffekt nicht zum Tragen kommt. 

3. Säule – private Vorsorge

Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Sie besteht aus privaten Ersparnissen und Anlagen. Im Gegensatz zur ersten und zweiten Säule bist du also selbst dafür verantwortlich. Der private Vermögensaufbau fürs Alter ist sehr wichtig, denn die Renten aus AHV und Pensionskasse sind deutlich tiefer als dein letzter Lohn. Wenn du deinen Lebensstandard halten möchtest, solltest du also mit Sparen und Anlegen anfangen. Dank dem Zinseszinseffekt kannst du mehr erreichen, je früher du anfängst. Durch die private Vorsorge kannst du Lücken schliessen und vielleicht sogar ein Vermögen ansparen.

Säule 3a mit Steuervorteil

Mit einer Säule 3a kannst du nicht nur fürs Alter sparen, sondern auch Steuern sparen. Du kannst jedes Jahr einen Betrag bis zum Maximalbetrag einzahlen und diesen von deinem steuerbaren Einkommen abziehen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt die Maximalbeträge der Säule 3a jährlich fest. Für das Jahr 2023 gilt: Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal CHF 7'056 einzahlen. Erwerbstätige ohne Pensionskasse – z. B. Selbstständige – dürfen bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber CHF 35'280 einzahlen. Die in die Säule 3a eingezahlten Beiträge sind dafür gebunden: Du kannst sie nur in bestimmten Fällen beziehen: Pensionierung, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Kauf von Wohneigentum, Rückzahlung einer Hypothek, Bezug einer IV-Rente, Einkauf in die Pensionskasse oder Wegzug aus der Schweiz. Auch bei den Begünstigten in deinem Todesfall gibt es hier gesetzliche Auflagen.

Freie Vorsorge mit Säule 3b

Mit einer Säule 3b hast du diesen Steuervorteil nicht. Dafür kannst du mit deinem Geld tun, was du möchtest. Du kannst es dir jederzeit auszahlen lassen, wenn du es brauchst. Allerdings ist das nicht der Sinn der Sache: Lass dein Geld mindestens zehn Jahre in der Säule 3b, damit sich die Anlage lohnt. Bei der Begünstigung in deinem Todesfall hast du freie Wahl: Du kannst auch eine gute Freundin begünstigen, ihr müsst nicht verwandt sein.

Tipp: Frühzeitig Lücken schliessen

Hast du eine Vorsorgelücke? Verschaffe dir einen Überblick, ob du die AHV-Beiträge immer bezahlt hast und wie es um deine Altersrente aus der Pensionskasse steht. Verschiedene Finanzdienstleister bieten einen Rentenrechner an. Lege dann Massnahmen für die einzelnen Säulen fest. Wichtig ist auch, dass du über deine Ausgaben Bescheid weisst. Führe ein Haushaltsbudget, um dein Geld besser im Griff zu haben.


Katrin Mirjam Hasler-Dobratz

Katrin ist Inhaberin und Creative Director einer Agentur für Branding, Kommunikation und Design in Zürich. Sie ist in Liechtenstein aufgewachsen und wohnt dort mitten im Grünen. Sie liebt den Mid-Century-Modern-Stil und streichelt gerne Katzen.

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